AufgabeAnlagengenehmigung

Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu belästigen oder erheblich zu benachteiligen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Das Gleiche gilt für die wesentliche Änderung solcher Anlagen.

Kontaktinformationen:

Eine möglichst frühzeitige Vorsprache im Landratsamt Miltenberg ist empfehlenswert, um die benötigten Antragsunterlagen sowie die Details des Genehmigungsverfahrens festzulegen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin.

Die Zuständigkeiten im Immissionsschutzrecht sind nach Wohnorten beziehungsweise Anlagen aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:

>> Ansprechpersonen Immissionsschutz

Weitere Informationen:

Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) – gegliedert nach Anlagentypen - geregelt:
  • Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
  • Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
  • Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
  • Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
  • Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, ...,
  • Holz, Zellstoff
  • Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
  • Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen
  • Sonstige Anlagen
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht beginnt meist erst ab einer bestimmten Mengenschwelle beziehungsweise Größenordnung.
Im Landkreis Miltenberg existieren zurzeit rund 100 solcher Anlagen.

Nicht wesentliche Änderungen benötigen zwar keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, müssen jedoch dem Landratsamt angezeigt werden. Genehmigungserfordernisse nach anderen Bestimmungen, beispielsweise Baurecht, bleiben bestehen.

Dem Genehmigungsantrag sind eine Vielzahl von Unterlagen beizufügen, die in jedem Einzelfall vor der Antragstellung mit dem Landratsamt festzulegen sind. Gegebenenfalls sind auch Sachverständigengutachten erforderlich.
  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

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